Schlichtungsstelle

Herzlich willkommen bei der
Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen

Über uns

Das Schlichtungsverfahren der privaten Bausparkassen dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen privaten Bausparkassen und Verbrauchern.

Haben Sie eine Streitigkeit mit einer privaten Bausparkasse, erfahren Sie nachfolgend, wie Sie diese durch einen unabhängigen Schlichter einfach und kostenfrei klären lassen können. Zudem können Sie sich informieren, wie Sie einen Schlichtungsantrag einreichen, um das Verfahren einzuleiten.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens – bedingt durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2022 (Az. XI ZR 551/21) –  derzeit leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.

Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir Ihr Anliegen so bald wie möglich bearbeiten. Zudem wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie von zwischenzeitlichen telefonischen Nachfragen oder Nachfragen per E-Mail zum Verfahrensstand absehen könnten.

Konkrete Informationen zum o. g. Urteil finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelles.

Services

Schlichtungsantrag

Das Schlichtungsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Für das Einreichen eines Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bieten wir Ihnen ein Formular im PDF-Format an.

Vollmacht

Möchten Sie sich im Schlichtungsverfahren durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, stellen wir Ihnen ein Formular im PDF-Format zur Verfügung, mit dem Sie die Vollmacht erteilen können.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schlichtungsverfahren haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt.

Weitere Schlichtungsstellen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten der weiteren Schlichtungsstellen der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Kontakt

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin