Über uns
Das Schlichtungsverfahren der privaten Bausparkassen dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen privaten Bausparkassen und Verbrauchern.
Haben Sie eine Streitigkeit mit einer privaten Bausparkasse, erfahren Sie nachfolgend, wie Sie diese durch einen unabhängigen Schlichter einfach und kostenfrei klären lassen können. Zudem können Sie sich informieren, wie Sie einen Schlichtungsantrag einreichen, um das Verfahren einzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens – bedingt durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2022 (Az. XI ZR 551/21) – derzeit leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir Ihr Anliegen so bald wie möglich bearbeiten. Zudem wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie von zwischenzeitlichen telefonischen Nachfragen oder Nachfragen per E-Mail zum Verfahrensstand absehen könnten.
Konkrete Informationen zum o. g. Urteil finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelles.