Schlichter
Die Schlichter der privaten Bausparkassen sind Dr. Bernd Müller-Christmann, Dr. Franz Schnauder und Prof. Dr. Markus Gehrlein.
Die Schlichter genießen in ihrem Amt richterliche Unabhängigkeit, d. h. sie sind an Weisungen des Verbandes nicht gebunden.
Die Schlichter werden auf Vorschlag der Geschäftsführung durch den Vorstand des Verbandes der Privaten Bausparkassen e. V. für die Dauer von drei Jahren bestellt, wobei eine wiederholte Bestellung möglich ist. Die Schlichter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Vor ihrer Bestellung werden sowohl das Bundesamt für Justiz als auch die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. angehört. Einzelheiten regelt die Verfahrensordnung.
Im Fall einer länger andauernden Verhinderung vertreten sich die Schlichter gegenseitig, d. h. Herr Dr. Müller-Christmann vertritt Herrn Prof. Dr. Gehrlein, Herr Dr. Schnauder vertritt Herrn Dr. Müller-Christmann und Herr Prof. Dr. Markus Gehrlein vertritt Herrn Dr. Schnauder.
Zentrale Aufgabe der Schlichter ist es, über die Ihnen vorgelegten Schlichtungsverfahren zu entscheiden. Stellen die Schlichter bei Durchsicht und Prüfung der Akten fest, dass ihnen Unterlagen oder Informationen fehlen, fordern Sie die Beteiligten auf, diese nachzureichen. Nach Prüfung und Würdigung des Sachverhalts und der Rechtslage entscheiden die Schlichter über die Streitfälle.
Hierzu übermitteln die Schlichter den Beteiligten einen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag kann von den Beteiligten innerhalb von sechs Wochen nach Zugang durch eine Erklärung in Textform gegenüber der Schlichtungsstelle angenommen werden, d. h. er wird nur dann verbindlich, wenn er von beiden Beteiligten angenommen wird.