Das Schlichtungsverfahren der privaten Bausparkassen
Die privaten Bausparkassen möchten ihren Kunden einen optimalen Service bieten.
Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der langjährigen Vertragsbeziehung auftreten. Sollten diese nicht unmittelbar zwischen der Bausparkasse und ihren Kunden geklärt werden können, steht diesen seit mehr als zwanzig Jahren das Schlichtungsverfahren zur Verfügung.
Dieses Verfahren ermöglicht es, Streitigkeiten außergerichtlich und (weitgehend) kostenlos beizulegen.
Unter dem Menüpunkt Verfahren gewinnen Sie einen Überblick über das Schlichtungsverfahren. Sie finden hier die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens. Zudem können Sie nachlesen, wie Sie einen Schlichtungsantrag einreichen. Weiterhin wird der Verfahrensablauf geschildert und die Beendigung des Verfahrens durch den Schlichtungsvorschlag erläutert. Schließlich haben Sie die Möglichkeit, die Verfahrensordnung abzurufen.