Verfahrensordnung
Der genaue Ablauf des Verfahrens ist in der Verfahrensordnung geregelt.
Für die bis zum 31. Dezember 2023 bei der Schlichtungsstelle eingehenden Anträge gilt die Verfahrensordnung in der nachfolgenden Fassung: Verfahrensordnung.
Für die ab dem 1. Januar 2024 bei der Schlichtungsstelle eingehenden Anträge gilt die nachfolgende Verfahrensordnung, die sich nur in sehr wenigen Punkten von der bisher geltenden Verfahrensordnung unterscheidet: Verfahrensordnung ab 1. Januar 2024.
Dies betrifft u. .a das Hinzutreten eines weiteren Ablehnungsgrundes und die Ausstellung einer Erfolglosigkeitsbescheinigung. Die neue Verfahrensordnung dient dazu, gesetzlich vorgegebene Änderungen der dem Verfahren zugrundeliegenden Finanzschlichtungsstellenverordnung auch in der Schlichtungsstellen-Verfahrensordnung umzusetzen.